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Die Riesterrente - vom Staat gefördert

Die Riesterrente hat sich im vergangenen Jahr noch besser entwickelt als erwartet. Kein Wunder: Durch hohe staatliche Zulagen und Steuervorteile ist die Rendite der Riester-geförderten Privatrente herkömmlichen Altersvorsorgeprodukten deutlich überlegen.

Mit der Riester-Rentenversicherung kann flexibel und lukrativ für das Alter vorgesorgt werden. Diese Altersvorsorge wird staatlich über Zulagen und steuerlich abzugsfähige Beiträge gefördert. Die Auszahlung erfolgt in Rentenform und beginnt frühestens mit der Vollendung des 60. Lebensjahres.

Die Riester-Rente ist insbesondere bei niedrigem Einkommen oder für Anleger mit Kindern sinnvoll, kann aber unter gewissen Bedingungen auch für besser Verdienende als staatlich geförderte Privatvorsorge durchaus interessant sein.

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Riester-Rente: attraktiv und sicher

Die Riester-Rente ist eine staatlich geförderte Privatvorsorge, mit der Sie Ihre persönliche Vorsorgelücke schliessen können. Sie ist gleichzeitig sicher und attraktiv.

Während des aktiven Arbeitslebens zahlen Sie Beiträge in einen privaten Rentenvertrag, einen Banksparplan oder Fonds, als Extra erhalten Sie wachsende staatliche Zulagen und Steuervergünstigungen. Später bekommen Sie lebenslang monatliche Leistungen - in Form einer Rente oder eines Auszahlungsplans.

Hohe Rendite durch Zulagen und Garantiezins

Anders als bei der gesetzlichen Rente, wo die Beiträge der Versicherten schon im nächsten Monat wieder an die Rentner fliessen, werden Ihre Beiträge zur Riester-Rente einschliesslich der staatlichen Zulagen angesammelt und später zuzüglich einer garantierten Verzinsung wieder an Sie ausgezahlt. Dank der staatlichen Förderung liegt die Rendite der Riester-Rente meist deutlich über dem Zins für andere Anlageformen.

Riester-Rente mit Förderung für alle Arbeitnehmer

Riesterrente Die Riester-Rente ist vor allem für Arbeitnehmer und ihre Ehepartner geeignet, die ihre Vorsorgelücke schliessen wollen, um im Alter finanziell versorgt zu sein. Für Selbstständige und Freiberufler ist wegen der speziellen steuerlichen Abzugsmöglichkeiten vor allem das Modell der Rürup-Rente interessant.

Anspruch auf Zulagen und Steuervorteile für ihren Riester-Vertrag haben alle gesetzlich rentenversicherten Arbeitnehmer und alle Beamten, ausserdem Soldaten und Zivildienstleistende, Eltern im Erziehungsurlaub, freiwillig gesetzlich Rentenversicherte, geringfügig Beschäftigte und Arbeitslose.

Staatliche Förderung bekommen auch die nicht rentenversicherungspflichtig beschäftigten Ehepartner von Arbeitnehmern, sofern sie sich für einen eigenen Altersvorsorgevertrag entscheiden - z.B. die mit einem versicherungspflichtigen Arbeitnehmer verheiratete Hausfrau mit eigener Riester-Police.

Als Selbstständiger oder Freiberufler hat man nur dann Anspruch auf staatliche Förderung im Rahmen einer Riester-Rente, wenn der Ehepartner versicherungspflichtig berufstätig ist und eine eigene Riester-Police besitzt.

Nicht gefördert werden Selbstständige und Freiberufler, die nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind, ausserdem Personen, die bereits eine Rente aufgrund ihres Alters, Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit beziehen.

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So funktioniert die staatliche Förderung

Die Förderung der Riester-Rente besteht aus zwei Teilen: In jedem Jahr werden staatliche Zulagen gutgeschrieben, zusätzlich kann sich ein Steuervorteil im Rahmen des Sonderausgabenabzugs bei der Einkommensteuererklärung ergeben.

Die Zulagen setzen sich aus der Grundzulage und der Kinderzulage zusammen: Ab 2008 beträgt die Grundzulage 154 Euro und 185 Euro je Kind. Die Zulage für Kinder, die nach 2007 geboren wurden, erhöht sich auf 300 Euro pro Kind. Steuerlich absetzbar sind ab 2008 2.100 Euro im Jahr. Das Finanzamt prüft, ob sich ein Steuervorteil ergibt, der über die Zulagenförderung hinausgeht.

Förderung bis über 90 Prozent

Je nach Einkommen und Familienstand erreicht der Anteil der Fördermittel an der Sparleistung circa 30 bis über 90 Prozent. Faustregel: Je mehr Kinder und je geringer das Einkommen, umso grösser ist der Anteil der staatlichen Förderung.

Die Privatrente ist sicher

Die Auszahlung des angesparten Kapitals muss als lebenslange monatliche Rente oder im Rahmen eines Auszahlungsplans mit lebenslangen Leistungen erfolgen. Die Rente darf erst ab Erreichen des gesetzlichen Rentenalters mit 65 gezahlt werden, bei vorgezogenem Ruhestand frühestens ab 60.

Zu Beginn der Auszahlung müssen die eingezahlten Beiträge vollständig zur Verfügung stehen, das Vorsorgekapital muss vor Pfändungen und Abtretungen geschützt sein.

Die Riester-Anbieter informieren jährlich

Riesterrente Der Anleger muss mindestens jährlich Informationen über den Kontostand, Verwendung des Kapitals, Kosten und Erträge erhalten. Die Gebühren für den Vertragsabschluss und Betrieb müssen über einen Zeitraum von fünf Jahren verteilt werden.

Bei Tod des Rentenberechtigten muss der Rentenanspruch auf Dritte übertragbar sein. Während der Einzahlungsphase hat der Anleger das Recht, den Anbieter zu wechseln. Auch bestehende Verträge können in die staatliche Förderung aufgenommen werden, wenn die vorgenannten Richtlinien in den "Altvertrag" integriert werden.

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Eigenverantwortliche Riester-Vorsorge und gesetzliche Rente

Wer gut versorgt sein will, muss selbst vorsorgen, denn die gesetzliche Rentenversicherung steckt in der Krise. Immer weniger Versicherte zahlen für immer mehr Rentner, ein Ende der Entwicklung ist nicht in Sicht. Eigenverantwortung ist heute wichtiger denn je. Wenn Sie Ihr Leben im Ruhestand finanziell gut versorgt geniessen wollen, sollten Sie rechtzeitig selbst vorsorgen.

Lebenslange Rente - vom Staat gefördert

Riesterrente Die Riester-Rente ist eine Form der privaten Altersvorsorge. Zur Privatvorsorge zählen auch Kapitallebensversicherungen, Sparguthaben, der Erwerb von Wertpapieren oder von Wohneigentum.

Der Staat fördert die private Altersvorsorge durch besondere Zuschüsse und Steuervergünstigungen. Anders als bei der gesetzlichen Rente, wo die Zahlungen der Versicherten schon im nächsten Monat wieder an die Rentner fliessen, werden die Beiträge zu privaten Vorsorgeverträgen einschliesslich der staatlichen Zulagen angespart und später zuzüglich Zins und Zinseszins als lebenslange Renten wieder ausgezahlt.

Volle Zulagen und Steuervorteile in der Beitragsphase

Die vollen Zulagen und Steuervorteile werden Ihnen gewährt, wenn Sie einschliesslich der Zulagen einen bestimmten Teil Ihres Gehalts in Ihren Riester-Vertrag einzahlen.

Im Jahr 2005 sind das zwei Prozent des Vorjahreseinkommens, mindestens aber 60 Euro im Jahr. Der Eigenbeitrag steigt auf drei Prozent in den Beitragsjahren 2006 und 2007 und auf vier Prozent ab 2008.

Mindest-Eigenbeitrag 60 Euro

Insbesondere bei Personen mit geringem Einkommen und Kindern kann es sein, dass die Zulagen bereits so hoch ausfallen, dass an sich keine eigenen Beiträge geleistet werden müssten. Da die staatliche Förderung aber nur gewährt wird, wenn auch der Versicherte sich finanziell beteiligt, muss in jedem Fall ein Mindestbeitrag von 60 Euro im Jahr geleistet werden.

Flexibel einzahlen - Nutzen Sie Sonderzahlungen vom Chef

Als Kunde können Sie so flexibel einzahlen, wie es Ihre finanziellen Verhältnisse erlauben - für eine optimale Altersvorsorge sind allerdings regelmässige Beitragszahlungen zu empfehlen.
Tipp: Viele nutzen die Sonderzahlungen des Arbeitgebers am Jahresende zur Finanzierung ihrer Riester-Rente.

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Rentenleistungen schon ab 60 Jahren möglich

Riesterrente Im Regelfall beginnen die Auszahlungen aus der Riester-Vorsorge gleichzeitig mit der gesetzlichen Altersrente, also nach Vollendung des 65. Lebensjahres.

Als Versicherter können Sie Leistungen aber schon ab 60 beantragen - die monatlichen Rentenzahlungen sind dann natürlich etwas geringer. Mit Beginn der Rentenzahlung ist eine Teilauszahlung von bis zu 30 Prozent des Altersvermögens möglich.

Die Leistung muss also nicht ausschliesslich als lebenslange Rente gewährt werden. Ausserdem können bis zu zwölf Monatsrenten in einem Betrag als Jahresrente ausgezahlt werden.

Geringere steuerliche Belastung im Alter

Da Riester-Verträge bereits während der Beitragsphase steuerlich gefördert werden, sind die späteren Zahlungen mit dem individuellen Steuersatz zu versteuern. Dabei ist die steuerliche Belastung meist niedriger als in der Erwerbsphase, weil der persönliche Steuersatz während der aktiven Berufszeit in der Regel höher ist.

Wie finde ich das passende Riester-Produkt?

Im Dschungel der Rentenprodukte den richtigen Weg zu finden, ist nicht leicht. Wenn Sie Ihre persönliche Vorsorgelücke mit einer Riester-Rente schliessen wollen, finden Sie sich einer Vielzahl von Anbietern mit einer grossen Zahl verschiedener Produkte gegenüber. Erste Anhaltspunkte für Ihre Entscheidung finden Sie auf dieser Internetseite.

Optimale Förderung durch kompetente Beratung

Riesterrente Wichtig für die Wahl des passenden Produkts ist vor allem die optimale Nutzung der staatlichen Förderung. Auf eine gründliche Beratung sollten Sie daher nicht verzichten. Fordern Sie jetzt einen kompetenten und unabhängigen Berater an, der den Markt genau kennt, gemeinsam mit Ihnen Ihre persönliche Situation analysiert und in der Fülle der angebotenen Produkte zielsicher die optimale Riester-Vorsorge für Sie findet.

Riesterrenten sind Hartz-4-fest und bei Arbeitslosigkeit geschützt

Wer für längere Zeit arbeitslos wird, kann von der Arbeitsbehörde verpflichtet werden, seinen Lebensunterhalt zunächst aus der Auflösung bestehender Sparanlagen zu bestreiten, bevor ein Anspruch auf Arbeitslosengeld II besteht.

Das gilt beispielsweise für Bankguthaben, Wertpapierdepots und in bestimmten Grenzen auch für Kapitallebensversicherungen - nicht aber für die staatliche geförderte Altersvorsorge: Ansprüche aus Riester-Verträgen sind bei Arbeitslosigkeit vor einer vorzeitigen Verwertung geschützt, soweit sie gefördert aufgebaut wurden.

Umfangreiche wissenschaftliche Informationen zum Themengebiet Vorsorge Versicherungen und insbsondere zur Riesterreform gab es auf der Seite Riesterreform der Uni Giessen.

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