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Risiko und Beitragshöhe in der privaten Krankenversicherung
Die Beiträge für eine private Krankenversicherung werden risikogerecht kalkuliert. Das bedeutet, dass die PKV die Beitragshöhe anhand des Kostenrisikos, das sie durch die Aufnahme des Versicherten und seine Inanspruchnahme von Leistungen erwartet, berechnet. Faktoren, die Einfluss auf die Risikobeurteilung nehmen, sind das Alter und Geschlecht des Versicherungsnehmers, sein Gesundheitszustand sowie der von ihm gewählte Versicherungsumfang.
Je höher die erwarteten Kosten für die private Krankenversicherung sind, also je höher das Risiko beurteilt wird, desto höher ist der für den Versicherungsnehmer fällige Beitrag. Allerdings bezieht sich die Risikobeurteilung und die Ermittlung der Beitragshöhe immer ausschließlich auf den Zeitpunkt, an dem der Versicherungsvertrag zustande kommt. Erkrankt der Versicherte im Verlauf der Versicherung schwer oder chronisch und muss somit mehr Leistungen in Anspruch nehmen, kann die Versicherung seinen individuellen Beitrag nicht erhöhen.
Versicherungsleistungen garantiert
Ebenso wenig besteht die Möglichkeit, dass versicherte Leistungen gekürzt oder gestrichen werden, da diese tariflich garantiert und vertraglich fest fixiert sind. Daneben verzichtet der Versicherer auf sein Kündigungsrecht, so dass auch eine Kündigung aufgrund einer schwerwiegenden Erkrankung ausgeschlossen ist. Eine Ausnahme besteht nur dann, wenn der Versicherungsnehmer die Fragen im Zuge der Gesundheitsprüfung bei Versicherungsbeginn nicht vollständig oder vorsätzlich nicht wahrheitsgemäß beantwortet hat.
Rechtzeitige Beitragszahlung wichtig
In diesem Fall kann der Versicherer die Erbringung der Leistungen verweigern. Ähnliches gilt auch dann, wenn der Versicherte mit der Zahlung seiner Beiträge im Rückstand ist. Allerdings kann es auch bei einer privaten Krankenversicherung zu Beitragsanpassungen in Form von Erhöhungen oder Senkungen der Beiträge kommen.
Diese begründen sich beispielsweise durch allgemein gestiegene Kosten im Gesundheitswesen, teure Behandlungsmethoden im Zuge des medizinischen Fortschritts oder durch Änderungen der Regelungen als Konsequenz von Auflagen durch den Gesetzgeber. Ergibt die Überprüfung der privaten Krankenkasse eine deutliche Differenz zwischen Einnahmen und Ausgaben, wird diese Differenz im Zuge einer allgemeinen Beitragsanpassung für alle Versicherten ausgeglichen.
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