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Die Wohnhausversicherung


Wohnhausversicherung Eine Hausversicherung ersetzt Schäden durch Feuer, Sturm, Überschwemmung. Das eigene Haus ist für die meisten Eigentümer nicht nur die teueste Anschaffung ihres Lebens, sondern auch Lebensmittelpunkt und schützendes Heim für die Familie.
Feuer, Rohrbruch und Unwetter können teure Schäden oder einen Totalschaden nach sich ziehen und Sie an die Grenzen Ihrer finanziellen Belastbarkeit bringen.

Eine Wohnhausversicherung ist deshalb für Hauseigentümer unverzichtbar. Eine Wohnhaus- oder Wohngebäudeversicherung in der Basisversion leistet eine angemessene Entschädigung im Falle von Schäden durch

Der Hausrat selbst ist nicht mitversichert. Dieser sollte durch eine separat abzuschliessende Hausratversicherung abgesichert werden. Die Bestandteile Feuerversicherung und Leitungswasserversicherung sollten immer eingeschlossen sein.
hinweis Mehr Info und Vergleichsrechner Gebäudeversicherung von Versicherung.net

Einschluss weiterer Schadensrisiken je nach Wohnort

Der Basisschutz der Gebäudeversicherung umfasst Brand-, Leitungswasser-, Blitzschlag-, Sturm-, Hagel- und Explosionsschäden. Je nach regionaler Lage kann Ihr Gebäude aber auch durch andere Risiken gefährdet sein, vor allem durch Naturereignisse.

Risiken wie Überschwemmungen, Sturmfluten, Erdbeben, Erdrutsche, Lawinen oder Schneedruck können in der Wohnhausversicherung einzeln oder im Paket mitversichert werden. Dafür wird ein Aufpreis fällig, der je nach Region und örtlicher Risikosituation unterschiedlich hoch ist.

Extraleistungen der Wohnhausversicherung je nach Vertrag

Je nach Bedarf und Vertragsbedingungen können aber noch weitere Leistungen im Versicherungsschutz enthalten sein oder mitversichert werden, zum Beispiel:

Beseitigung von Graffiti, notwendige Aufräum- und Abbrucharbeiten nach einem Schadensfall, Transport- und Lagerkosten, Hotelkosten bei Unbewohnbarkeit des Gebäudes, Mietausfall für vermietete Räume, Rückreisekosten aus dem Urlaub nach schweren Versicherungsschäden oder auch Sachverständigengebühren, die bei der Schadensfeststellung entstehen.

Einige Unternehmen ersetzen sogar Aufwendungen für die Beseitigung von Rohrverstopfungen. Welche dieser Zusatzleistungen mitversichert sind, ist in den Tarifbedingungen der einzelnen Versicherungsunternehmen geregelt.

Welche Dinge schliesst eine Wohngebäudeversicherung mit ein ?

Wohnhausversicherung Eine Wohnhausversicherung schützt zunächst Ihr Gebäude selbst, aber auch zugehörige Garagen und andere Nebengebäude wie z.B. Carports, Geräteschuppen und Gartenhäuser, wenn sie im Versicherungsvertrag bezeichnet werden. Mitversichert sind auch alle Teile, die mit dem Gebäude fest verbunden sind, wie etwa Einbauküchen oder -schränke.

Der Versicherungsschutz umfasst in der Regel auch Gebäudezubehör, das Wohnzwecken oder der Instandhaltung des Wohngebäudes dient, zum Beispiel Werkzeug, Brennholz, Markisen, Alarmanlagen, Blumenkästen oder Rundfunkantennen.

Inwieweit Garten, Swimming-Pool oder die moderne Wasseraufbereitungsanlage mitversichert sind, hängt von den jeweiligen Versicherungsbedingungen ab und kann mit dem Versicherer ausgehandelt werden.

Wer braucht eine Gebäudeversicherung?

Jeder Hausbesitzer sollte sich gegen die wichtigsten Risiken mit einer Gebäudeversicherung schützen. Nach einem Brand, aber auch durch Rohrbruch, Sturm oder Hagel kann der Schaden so groß sein, dass man als Eigentümer schnell an die Grenzen seiner finanziellen Belastbarkeit gelangt. Banken verlangen für eine Immobilienfinanzierung ohnehin den Nachweis einer Feuerversicherung.
hinweis Mehr Info und Vergleichsrechner Gebäudeversicherung von Versicherung.net

Risiken können auch einzeln versichert werden

Da die Gebäudeversicherung eine so genannte verbundene Versicherung ist, bei der die Prämien für jede Gefahr wie Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel, Elementarschäden usw. einzeln kalkuliert werden, können Sie jedes Risiko auch einzeln versichern.

Übrigens: bei einem Eigentümerwechsel geht die Gebäudeversicherung automatisch auf den Käufer über, sie kann von ihm aber innerhalb von vier Wochen gekündigt werden.

Als Käufer sollten sie eine bestehende Police nicht sofort, sondern erst zum Jahresende kündigen. Denn der volle Jahresbeitrag steht dem Versicherer auch bei unterjähriger Kündigung zu.

Was ist bei der Versicherungssumme zu beachten?

Wohnhausversicherung Die Versicherungssumme in der Gebäudeversicherung sollte dem Zeitwert Ihrer Immobilie entsprechen. Ist die Versicherungssumme niedriger ist als der Gebäudewert zum Schadenzeitpunkt, ist Ihr Wohnhaus unterversichert.

Das kann im Ernstfall verhängnisvoll sein: stellt sich heraus, dass Sie unterversichert sind, kann der Versicherer die Entschädigung kürzen. Dann wird etwa bei einem Brand oder Sturmschaden nur ein Teil ersetzt.

Beträgt die Versicherungssumme 150.000 Euro bei einem Gesamtwert des Gebäudes von inzwischen 300.000 Euro, ist man mit 50 Prozent unterversichert. Kommt es dann zu einem Schaden von 30.000 Euro, ersetzt der Versicherer nur die Hälfte, also 15.000 Euro.

Gleitende Neuwertversicherung schützt vor Unterdeckung

Es ist empfehlenswert, mit Ihrem Versicherer einen so genannten Unterversicherungs- verzicht zu vereinbaren. So werden Schäden immer vollständig ersetzt.

Voraussetzung für den Unterversicherungsverzicht ist in der Regel, dass eine gleitende Neuwertversicherung vereinbart wird, durch welche Beiträge und Versicherungsschutz regelmäßig an den gestiegenen Wert Ihrer Immobilie angepasst werden.

In jüngster Zeit werden Gebäudeversicherungen mit Unterversicherungsverzicht auch auf Basis des so genannten Wohnflächenmodells angeboten. Hier wird das Haus nach Typ und Ausstattung eingestuft, die Prämie wird pro Quadratmeter festgelegt.
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