Verkauf der Lebensversicherung
Der Verkauf einer Lebensversicherung ist erheblich günstiger als eine Kündigung. Viele Menschen wollen ihre Lebensversicherung auflösen, Versicherer schlagen dann oft eine Beitragsfreistellung vor – doch auch die ist verlustträchtig. Lebensversicherer lassen ihre Kunden nur ungern vorzeitig ziehen. Ein Grund: Hohe Stornoquoten gelten in der Branche als ein Signal für schlechte Beratung.
Gerät ein Versicherungsnehmer in eine finanzielle Klemme, bekommt er deshalb zahlreiche Vorschläge, wie er die Lebensversicherung fortführen kann. Hauptsache, er kündigt nicht.
Beitragsfreistellung doppelter Bluff
Besonders beliebt ist die so genannte Beitragsfreistellung, bei der die Lebensversicherung mit reduzierten Leistungen fortgeführt wird, wie es gerne heisst. Es wird dabei suggeriert, der Kunde komme damit besser weg als mit einer Kündigung, mit der regelmäßig hohe Verluste verbunden sind, wie sich herumgesprochen hat. Das allerdings ist gleich ein doppelter Bluff.
Erstmal haben Sie 4% "Miese"
Abschlusskosten, die bei frühzeitiger Kündigung der Lebensversicherung für die hohen Verluste verantwortlich sind, fallen ebenfalls bei der Beitragsfreistellung in voller Höhe an. Bis zu 4 Prozent der gesamten Prämien können einem Kunden belastet werden. Ein Rechenbeispiel: Bei einem Vertrag über 30 Jahre und 150 Euro monatlich beträgt die Gesamtprämie 54 000 Euro. 4 Prozent davon sind 2160 Euro, die via Abschlusskosten dem Kunden als "Miese" gleich zu Vertragsbeginn angekreidet werden dürfen.
Nur ohne Schulden freistellen
Ein Argument für die Beitragsfreistellung ist, die neue, geschrumpfte, Lebensversicherungspolice sei weiterhin an den Überschüssen beteiligt. Die Guthabenverzinsung liegt derzeit bei etwa 4 Prozent. Das ist in der Tat mehr, als momentan auf einem Sparkonto erzielt werden kann. Sind aber Schulden aufgelaufen, ist es unwirtschaftlich, gleichzeitig Kreditzinsen von 10 Prozent und mehr abzustottern.
"Dann wäre es günstiger, die Police zu kündigen und mit dem Auszahlungsbetrag die Schulden zu tilgen", so Kutschera. Zwei gute Gründe könnte es aber für eine Beitragsfreistellung geben:
Kapitalertragssteuer und Schlussgewinn
Lief Ihr Lebensversicherungsvertrag noch keine zwölf Jahre, wird bei einer Kündigung Kapitalertragssteuer fällig. Mit der Beitragsfreistellung kann der Kunde sich über die Zeit retten. Das ist dann wichtig, wenn der Sparerfreibetrag mit anderen Kapitalerträgen aufgebraucht ist.
Steht der Lebensversicherungsvertrag kurz vor dem regulären Ablauf, etwa zwei bis drei Jahre vor Ende der Laufzeit, kann die Beitragsfreistellung ebenfalls sinnvoll sein.
Denn wer durchhält, erhält einen mitunter erheblichen Schlussgewinn, eine Art Treuebonus. Bei einer Kündigung würde der entfallen. Der Kunde kann sich von seiner Bank ausrechnen lassen, wie hoch die Auszahlung für einen freigestellten Vertrag inklusive Schlussgewinn voraussichtlich sein wird.
Neue Lebensversicherung statt Geld
"Unterm Strich ist für den Kunden die Beitragsfreistellung genau so verlustreich wie eine Kündigung", sagt Andreas Kutschera, gerichtlich zugelassener Versicherungsberater. "Die Freistellung ziehen die Lebensversicherer vor, weil das Geld zunächst bei ihnen bleibt." Der wichtige Unterschied: Während der Kunde bei einer Kündigung einen Rückkaufswert ausgezahlt bekommt, wird bei einer Beitragsfreistellung der Restbetrag in eine neue Lebensversicherung umgewandelt.
Erst nach den Miesen Guthaben
Erst wenn die Abschlusskosten durch den Sparanteil der Prämien für die Lebensversicherung getilgt wurden (Sparanteil entspricht etwa drei Viertel der Gesamtprämie), ergibt sich überhaupt ein Guthaben, im Jargon "Deckungskapital" genannt. Das dauert je nach Gesellschaft und Alter etwa zwei Jahre, bis der Kunde aus den roten Zahlen heraus ist und ein kleines Deckungskapital verbuchen kann.
Achtung: Noch mehr Abzüge
Stornokosten können dann das Deckungskapital zusätzlich mindern – auch bei einer Beitragsfreistellung der Lebensversicherung. Wer das nachlesen möchte, sollte einmal in seine "Allgemeinen Versicherungsbedingungen" schauen.
Unter "Umwandlung in eine beitragsfreie Versicherung" (§ 6, Absatz 4) heisst es meist einheitlich: "Der für die Bildung der beitragsfreien Summe zur Verfügung stehende Betrag mindert sich um einen als angemessen angesehenen Abzug in Höhe von ... "
Angemessen finden die Lebensversicherer mal 5, mal 15 Prozent. Möglicherweise ist der Stornoabzug bei einer Beitragsfreistellung etwas geringer als bei einer Kündigung.
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