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Förderung für Solarstrom in Spanien

Sicher, sauber, umweltfreundlich, die Sonne ist die Energiequelle für alles Leben auf der Erde. Durch den technischen Fortschritt bei der Umwandlung der Sonnenenergie in nutzbaren elektrischen Strom und die grosszügige, umweltbewusste und vorausschauende Förderung photovoltaischer (PV) Anlagen zur Einspeisung in öffentliche Netze durch die Europäische Gemeinschaft ist der rentable Betrieb von Solaranlagen möglich.

Solarstromanlagen sind in Spanien besonders rentabel: die Sonne scheint reichlich, die Einspeisevergütung ist staatlich garantiert. Genauso wichtig: mit jeder Kilowattstunde Strom aus Sonnenenergie vermindern Sie die Abhängigkeit von Erdöl/ErdgasLändern und ersparen Atmosphäre und Klima viele Schadstoffe.

Aktuelle Bestimmungen für PV Anlagen in Spanien

Grundlage ist in Spanien das Königliche Dekret 1578/2008 vom 28.09.2008. Hier wird folgendes festgelegt: Für Solarstrom aus Dachanlagen werden 34 Cent pro Kilowattstunde (kWh) und aus Bodenanlagen 32 Cent/kWh vergütet. Die maximale Leistung einer Dachanlage ist auf 2 Megawatt (MW), die einer Bodenanlage auf 10 MW begrenzt.

Die förderfähige Gesamtleistung für ganz Spanien wird pro Jahr auf 267 MW für Dachanlagen, wovon 90 Prozent auf Anlagen mit mehr als 20 kWh und 10 Prozent auf Anlagen mit weniger als 20 kWh entfallen, und auf 133 MW für Bodenanlagen gedeckelt. Für die Jahre 2009 und 2010 wurden im Rahmen einer Übergangsregelung zusätzliche 100 MW bzw. 60 MW für Bodenanlagen freigegeben.

Neu ist das Register der Energieproduzenten (RIPRE), in das jedes Projekt eingetragen werden muss, um eine Einspeisevergütung zugewiesen zu bekommen. Um die bisher praktizierte Aufteilung in Einzelanlagen zur Umgehung der vorgegebenen Leistungshöchstgrenze zu verhindern, werden Projekte mit derselben Katasterreferenz als eine einzige Anlage oder ein einziges Projekt behandelt.

Wichtig ist ein frühzeitiger Antrag

Die jährlich zur Verfügung stehende Vergütungssumme wird in der Reihenfolge des Antragseingangs verteilt. Anträge, die im laufenden Jahr nicht mehr bewilligt werden können, wandern automatisch in die nächste Vergaberunde. Nach Eintragung in das Antragsregister hat ein Antragssteller zwölf Monate, in gewissen Ausnahmefällen 16 Monate, um die endgültige Eintragung im Register (RIPRE) zu erlangen. Andernfalls wird der Antrag zur Vergütungszuweisung gelöscht.

Die Einspeisevergütung ist nicht mehr an die jährliche Preissteigerung gekoppelt, sondern an die Entwicklung der beantragten Vergabeleistung. Wird in einer Vergaberunde die gesamte Vergabeleistung erreicht, sinkt die Einspeisevergütung in der nächsten Vergaberunde, bei Unterschreitung der maximalen Vergabeleistung steigt die Einspeisevergütung in der nächsten Vergaberunde, sagt Solarenergie Mallorca

Auch kleinere Anlagen können rentabel sein

In Spanien wird viel über Grossanlagen mit mehreren Megawatt berichtet, wodurch der Eindruck entsteht, Photovoltaik wäre nur für Grossanleger oder Fondsgesellschaften interessant. Dieser Eindruck ist falsch. Auch kleinere Anlagen profitieren von der grosszügigen Förderung und sind so eine hochinteressante Geldanlage. Gemeinsam ist allen photovoltaischen Anlagen das erfreuliche Ergebnis günstiger Strom.

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