Nach den Turbulenzen der internationalen Finanzkrise 2008 wuchs der Bedarf an sicheren Geldanlagen stark. Zusätzlich zur gesetzlichen Mindestabsicherung entwickelten Verbände der Finanzwirtschaft ein Ersatz- und Entschädigungsnetzwerk.
Einlagensicherung bei Tages- und Festgeld, Spar- und Girokonten
Grundsätzlich sind seit dem 01.01.2011 alle Tages- und Festgeldkonten sowie Spar- und Girokonten in Deutschland über verschiedene Einrichtungen der Banken bis zu einer Höhe von 100 000 Euro zu 100 Prozent abgesichert, vor diesem Datum waren es nur 50 000 Euro.
Anleger, die Geld auf solche Konten gelegt haben, bekommen über die gesetzliche Einlagensicherung also 100 Prozent ihres angelegten Geldes, höchstens jedoch 100 000 Euro ausgezahlt, wenn das kontoführende Kreditinstitut Konkurs anmelden oder aus einem anderen Grund zahlungsunfähig würde.
Da die gesetzliche Mindestabsicherung in vielen Fällen unbefriedigend ist, haben sich die meisten Banken in Deutschland zur Absicherung der Einlagen ihrer Kunden zusätzlich in einem der folgenden Sicherungssysteme zusammengeschlossen
Einrichtungen des Bankgewerbes zur Einlagensicherung
Diese Sicherungseinrichtungen erhöhen die gesetzliche Mindestsicherung um ein Vielfaches.
- Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken
- Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes öffentlicher Banken
- Sicherungseinrichtung des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken
- Haftungsverbund der Sparkassen und Volksbanken
- Sicherungseinrichtung der privaten Bausparkassen
- Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen
Haftungsverbund der Sparkassen, Landesbanken und Girozentralen + Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes öffentlicher Banken
Der Haftungsverbund der Sparkassen, Landesbanken und Girozentralen sowie der Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes öffentlicher Banken haften solidarisch in faktisch unbegrenzter Höhe für die Einlagen ihre Kunden.
Sicherungseinrichtung des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken
Der Garantiefonds des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken sichert Spareinlagen, Sparbriefe, Termineinlagen und Sichteinlagen von Nichtbanken in unbegrenzter Höhe zu 100 Prozent. Unter die Sicherung fallen dabei auch Inhaberschuldverschreibungen von dem Verbund angeschlossenen Banken, die sich im Besitz von Kunden befinden.
Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken
Beim Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken sind es 30 Prozent des Eigenkapitals der betroffenen Bank, mit denen pro Kunde gehaftet wird. Angesichts der Eigenkapitalausstattung der meisten Banken handelt es sich dabei um Beträge im zwei- bis dreistelligen Millionenbereich.
Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen
Alle von der Bundesaufsicht für Finanzdienstleistungen (BaFin) zugelassenen Wertpapierhandelsunternehmen sind Zwangsmitglieder in der Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen. Hier beträgt die Haftungsgrenze allerdings wie bei der Grundsicherung zu 100 Prozent, maximal jedoch 50.000 Euro pro Kunde.
Sicherungseinrichtung der privaten Bausparkassen
Das letzte Sicherungssystem in diesem Kreis stellt die Sicherungseinrichtung der privaten Bausparkassen dar. Sie haftet mit bis zu 250.000 Euro für die Einlagen auf Tagesgeldkonten. Wer einen Bausparvertrag bei einer der Kassen zu laufen hat, dessen darauf getätigte Einlagen sind sogar in unbegrenzter Höhe abgesichert.
Fazit
Zusammenfassend kann man sagen, dass sich die Finanz- und Bankenverbände in Deutschland grosse Mühe gegeben haben, das Geld ihrer Kunden gegen Verlust zu sichern.
Mit Informationen von www.investmentsparen.net
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