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Reisekrankenversicherung
Wenn es um Reisen ins Ausland geht, ist eine Reisekrankenversicherung sowohl für privat versicherte, als auch für gesetzlich versicherte empfehlenswert. Für privat versicherte ist sie eine nützliche Ergänzung des Versicherungsschutzes, da sie über die PKV weltweiten Versicherungsschutz haben.
Die Reisekrankenversicherung kann Ihnen zum Beispiel helfen, eine Beitragsrückerstattung nicht zu gefährden oder kann einige Leistungen enthalten, die vom Leistungsumfang der PKV ausgeschlossen sind. So ist zum Beispiel ein medizinisch notwendiger Krankenrücktransport nach Deutschland auch bei privaten Krankenversicherungen nur in den seltensten Fällen im Leistungsumfang enthalten.
Ausserhalb der EU Auslandreisekrankenversicherung notwendig
Die Auslandreisekrankenversicherung ist aber für Versicherungsnehmer in der GKV ein Muss, vor allem wenn es um Reisen ausserhalb der EU geht. Die gesetzlichen Krankenkassen kommen nämlich für medizinische Kosten nur auf, falls Sie in den Ländern der EU reisen oder falls mit dem jeweiligem Reiseland ein sogenanntes Sozialversicherungsabkommen besteht.
Eine günstige Auslandreisekrankenversicherung kann jederzeit ganz einfach über das Internet beantragt und abgeschlossen werden. Es empfiehlt sich hierbei, und dabei hilft dieser kostenlose online Vergleich Reiseversicherung, so viele Informationen wie möglich zu sammeln. Der Vergleich ist völlig kostenlos und es dauert nur einige Minuten bis Sie die besten Angebote auf dem Markt finden.
Leistungsumfang einer Auslandreisekrankenversicherung
Mit einer günstigen Auslandreisekrankenversicherung können Sie sicher reisen und müssen sich über medizinische Probleme keine Sorgen machen. Die Reisekrankenversicherung übernimmt u.a. folgende Kosten im Ausland:
- stationäre und ambulante Behandlungen
- schmerzstillende Zahnbehandlungen
- medizinisch notwendiger Krankenrücktransport nach Deutschland
- Transportkosten bis zum nächstgelegenen Krankenhaus
- Heilmittel, Verbandmittel, Arzneimittel usw.
Falls Sie eine Auslandreisekrankenversicherung abgeschlossen bzw. beantragt haben, sollten Sie immer darauf achten, vor der Abreise den Versicherungsbeitrag zu bezahlen. Der Versicherungsschutz tritt nämlich nur in Kraft, wenn der Versicherungsbeitrag bezahlt wurde. Haben Sie den Versicherungsbeitrag bezahlt, so beginnt der Versicherungsschutz ab dem Zeitpunkt, der im Versicherungsschein festgelegt wurde.
Kompletter Versicherungsschutz empfehlenswert
Die Versicherungsgesellschaften arbeiten ständig daran, umfangreichere und immer bessere Leistungen anbieten zu können. Wenn Sie eine Reise antreten möchten, dann können wir Ihnen aus der Branche der Reiseversicherungen noch einige wichtige Versicherungsarten empfehlen wie z.B.:
- Reiserücktrittkostenversicherung
- Reisegepäckversicherung
- Reiseunfallversicherung
Sollte im Reiseland ein Schadenfall eintreten, so müssen Sie oder falls dies nicht möglich ist, der behandelnde Arzt die Versicherungsgesellschaft benachrichtigen. Ihr Versicherer ist 24 Stunden am Tag und 7 Tage die Woche über die Notrufnummer erreichbar und steht Ihnen mit Rat und Hilfe zur Verfügung.
Auf vollständige Behandlungsbelege achten
Sollten Sie für einige Kosten vorerst selbst aufkommen, dann müssen Sie darauf achten, alle Rechnungen und Belege gut aufzubewahren, da diese im Original eingereicht werden müssen. Achten Sie bitte darauf, das die Belege folgende Informationen enthalten:
- Vor- und Nachname des behandelten Versicherten
- Krankheitsbezeichnung
- die einzelne ärztliche Leistung mit Behandlungsdatum
- Rezepte für die verordneten Medikamente mit Preis und Quittungsvermerk
- Krankenhausrechnungen mit Aufnahme und Entlassungsdatum
Wenn ein längerer Krankenhausaufenthalt notwendig wird, sollten Sie in jedem Falle die Versicherungsgesellschaft informieren.
Originalbelege gut aufheben
Bitte beachten Sie, dass Kosten für Vorerkrankungen nicht über die Auslandreisekrankenversicherung abgedeckt werden. Sie kommt nur für medizinische Kosten auf, die durch einen Unfall oder eine akute Erkrankung entstehen. Es kann auch vorkommen, das Sie vorerst für die Kosten selbst aufkommen müssen. In diesem Fall müssen Sie bei Ihrer Rückkehr nach Deutschland die Originalbelege zur Erstattung einreichen.
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