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Das Erneuerbare Energien Gesetz EEG

Prognosen und Wirklichkeit

Prognosen und Wirklichkeit

Das Erneuerbare Energien-Gesetz EEG trat im April 2000 als logischer Nachfolger bereits bestehender Umweltgesetze (z.B. ENEV Energieeinsparverordnung) in Kraft und ist überaus erfolgreich. Das EEG hat sich als starkes Instrument für das Wachstum erneuerbarer Energien und somit zum Erreichen der für Europa beschlossenen Klimaschutzziele erwiesen. Es wurde bereits von vielen Ländern in angepasster Form eingeführt.

Was regelt das EEG?

Das EEG legt fest, dass Strom aus erneuerbaren Energien Vorrang geniesst. Betreiber Erneuerbarer Energien Anlagen haben Anspruch auf unverzüglichen und vorrangigen Anschluss ihrer Anlage an das Stromnetz. Darüber hinaus besteht Anspruch auf unverzügliche und vorrangige Abnahme des gesamten zur Einspeisung angebotenen Stroms sowie dessen Übertragung und Verteilung. Ebenfalls ist der Netzbetreiber auch zur Ausweitung der Netzkapazität verpflichtet.

Als Starthilfe zur Rentabilität erhalten Betreiber von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus Erneuerbaren Energien für 20 Jahre einen festen Vergütungssatz pro Kilowattstunde eingespeisten Stromes. Die Höhe der Vergütungssätze variiert mit der eingesetzten Technik und dem Standort der Anlage.

Der Vergütungssatz sinkt jährlich um einen bestimmten Prozentsatz (Degression). Dies bedeutet nicht, dass Anlagenbetreiber, Jahr für Jahr geringere Einspeisevergütungen erhalten. Stattdessen ist die Einspeisevergütung geringer, je später eine Anlage ans Netz angeschlossen wird. Die Degression der Vergütungssätze regt zur Kostenreduzierung an, beispielsweise bei der der Anlagentechnik, und dient der Heranführung der Erneuerbaren Energien an Marktpreise.

Warum das EEG nützlich und notwendig ist

Notwendig ist die besondere Förderung der Erneuerbaren Energien um sie gegenüber subventionierten Energien wie Atom und Kohle wirtschaftlich konkurrenzfähig zu machen. Zum einen ist der Preis für konventionellen Strom durch jahrzehntelange Subventionierung der Kohle- und Atomkraft gesenkt worden. Zum anderen werden die externen Kosten der fossilen Energieträger, d.h. was der Allgemeinheit an Krankheits- und Klimafolgekosten durch Umweltverschmutzung und CO2 Ausstoss aufgedrückt wird, nicht im Strompreis abgebildet.

Das EEG gleicht diese Benachteiligungen aus. Es reflektiert die positiven Eigenschaften Erneuerbarer Energien, nämlich CO2-frei bzw. -neutral zu sein und keine sozialen Nebenkosten oder sonstigen Folgekosten zu haben durch eine massgeschneiderte Vergütung, bis die Erneuerbaren durch Lern- und Skaleneffekte, z.B. Heilung von "Kinderkrankheiten" und grössere Produktionsstückzahlen konkurrenzfähig geworden sind.

Erfolgsmotor und Exportschlager EEG

Das EEG ermöglicht eine Erfolgsgeschichte. Durch das Gesetz wurde der Anteil der erneuerbaren Energien am Stromverbrauch von 5,4% im Jahr 1999 auf über 16% im Jahr 2009 verdreifacht. Weiterhin konnten allein im Jahr 2009 durch den EEG geförderten erneuerbaren Strom 74 Millionen Tonnen CO2 eingespart werden, das ist eine Menge.

Schliesslich hat sich die Erneuerbare Energien Branche zu einer der wachstumsstärksten in Deutschland entwickelt: es wurden bis Mitte 2011 370.000 Arbeitsplätze geschaffen, wovon zwei Drittel auf das EEG zurückzuführen sind, siehe Grafik auf Seite Erneuerbare Energien. Das EEG hat also aussschliesslich positive Wirkungen auf Wirtschaft und Arbeitsmarkt.

Seit seiner Einführung hat sich das EEG im Vergleich zu anderen Fördersystemen (Quotensysteme) als effizientestes Instrumentarium zur Wegbereitung einer nachhaltigen Energieversorgung erwiesen. Inzwischen sind 21 Mitgliedstaaten der Europäischen Union dem Beispiel Deutschlands gefolgt und haben ähnliche Fördersysteme eingeführt. Weltweit sind es bis heute insgesamt mehr als 50 Länder, 25 Staaten und Provinzen.

Voller Energie in die Zukunft

Die hohen Zuwachsraten der Erneuerbaren Energien müssen gehalten werden, um die im Nationalen Aktionsplan vom 4. August 2010 gemäss Richtlinie 2009/28/EG festgeschriebenen Ziele für Klimaschutz und Erneuerbare Energien zu erreichen. Hierfür sind stabile Rahmenbedingungen durch ein weitsichtiges EEG notwendig. Nur so ist eine langfristige Planungs- und Investitionssicherheit für Investoren und Projekte der Erneuerbaren Energien gesichert.

Die von vielen Verbänden als zu zögerlich kritisierten Ausbauziele der Europäischen Union sehen so aus: Der Anteil der erneuerbaren Energien an der Stromerzeugung soll 2020 mindestens 35 % betragen. 2030 sollen es dann 50 %, 2040 65 % und 2050 80 % sein. Zu hoffen ist, dass diese Ziele von der Realität locker übertroffen werden, so wie in der Vergangenheit.

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